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Informationen zum WohngeldPlus für Studierende

Durch eine Reform des Wohngeld nahm 2023 die Höhe der Förderung und die Anzahl der Berechtigten stark zu. Mehr Infos zum Wohngeld und ob auch ihr einen Mietkostenzuschuss erhalten könnt, erfahrt ihr im Folgenden.
 

Allgemeine Informationen
Wohngeld ist ein staatliches wohnungspolitisches Instrument, welches der Subjektförderung zuzurechnen ist und im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung einen Zuschuss zur Wohnungsmiete leistet. Durch die Wohngeld-Plus-Reform nahm 2023 nicht nur die Höhe der Förderung zu, sondern auch bedeutend mehr Personen sind nun wohngeldberechtigt.
Studierende sind allerdings nur unter bestimmten Bedingungen anspruchsberechtigt.

Studierende sind berechtigt wenn…

  • BAföG nur als Darlehen bezogen wird
  • dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG besteht*
  • Anspruch auf BAföG besteht und mit Kindern und/oder anderen Familienmitgliedern/Partner*in zusammenwohnen 

Weitere Informationen findest du bspw. Hier oder bei der zuständigen kommunalen Stelle (in Frankfurt hier).
 

*bspw. auf Grund von Überschreitung der Förderungshöchstdauer, zu spätem
Fachrichtungswechsel oder aus nicht wichtigen Gründen. Ablehnung BAföG auf Grund zu hohem
Einkommen (selbst, Eltern, etc.) berechtigt nicht für das Wohngeld
 

Wohngeld beantragen
Ist man wohngeldberechtigt kann man mit Hilfe des Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) überprüfen, ob man mit seinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld hat und in welcher Höhe sich dieser voraussichtlich bewegt.
Der Antrag auf Wohngeld muss direkt bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden. In Frankfurt ist hierfür das Amt für Wohnungswesen zuständig.
Auf der entsprechenden Website gibt es dann auch weitere Hinweise zum Antrag und den benötigten Unterlagen.